UN Behindertenrechtskonvention
Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten.
Diese Konvention konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.
Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben.
Mit dem Projekt InduS - Inklusion durch Sport im Emsland wird Artikel 30 Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention auf der örtlichen Vereinsebene umgesetzt. Der Artikel sieht vor, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen.
Über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die UN Konvention bestellt werden.